„Die Coronakrise wird den kommunalen Haushalten ordentlich zusetzen“, räumt Wolf ein. „Die Mindereinnahmen durch Gewerbesteuerstundungen oder -ausfälle, die Mehrbelastungen durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Hartz-IV-Gesetze, Einnahmeausfälle bei den Kita- oder Ganztagsbeiträgen sind bis dato nicht bezifferbar, sie werden aber die Haushalte erheblich belasten. Umso richtiger ist die Forderung der SPD-Landtagsfraktion, auch für die Kommunen einen Rettungsschirm zu spannen.“
Die Forderung der UBV, Investitionen für aus ihrer Sicht „nicht lebensnotwendige“ Maßnahmen auszusetzen, sei populistisch. „Sie verschweigt, welche finanzpolitischen Vorteile Investitionen generell für den Haushalt der Stadt Dinslaken und damit für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Die von der UBV aufgelisteten Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf 21,75 Millionen Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 7,4 Millionen. Die Kosten für diesen Eigenanteil belaufen sich bei der üblichen 30-jährigen Abschreibung auf jährlich rund 247.000 Euro“, rechnet Reinhard Wolf vor. „Das ist nur ein Bruchteil im Verhältnis zu den erwartenden Belastungen durch die Corona-Pandemie und wird den Haushalt daher nicht nennenswert entlasten. Die Folgewirkungen eines Investitionsverzichtes hingegen sind gravierend: Neben der Preisgabe von 14,4 Millionen Euro Fördergeldern fehlen diese Investitionen in der Bilanz der Stadt und würden den Werteverzehr städtischen Vermögens vergrößern.“
Aber nicht nur für den städtischen Haushalt und die Bilanz hätte der Verzicht verheerende negative Auswirkungen, sondern auch für die Wirtschaft. „Die jüngsten Empfehlungen der Wirtschaftsweisen lauten glasklar, dass die öffentliche Hand gerade jetzt investieren muss, um die von der Pandemie besonders betroffene Wirtschaft zu stärken. Investitionen helfen somit nicht nur der Wirtschaft, sie erhalten auch Arbeitsplätze und verringern damit wiederum nicht nur persönliche Schicksale, sondern auch steigende Belastungen der Kommunalhaushalte durch Hartz-IV-Leistungen.“ Dieses Gebot des antizyklischen Handelns der öffentlichen Hand gehöre seit seiner Veröffentlichung durch John Maynard Keynes zum kleinen Einmaleins kommunalpolitischer Wirtschaftskompetenz.
Reinhard Wolf wirft der UBV die Widersprüchlichkeit ihres Handelns vor: „Insbesondere dann, wenn man die Aussagen ihres Bürgermeisterkandidaten Thomas Giezek in diesem Licht betrachtet, reibt man sich vermehrt verwundert die Augen.“ Während die UBV schon seit jeher die Maxime des Sparens „koste es was es wolle“ vertritt, übe sich der Kandidat fleißig im Geldausgeben. „So fordert er den vollständigen Verzicht auf KiTa-Beiträge auch ohne Kompensation durch das Land. Mehrkosten: 2,5 Millionen Euro jährlich. Die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft würde ebenfalls mit einem hohen Betrag jährlich zu Buche schlagen.“ Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wolle er ebenfalls ohne Landeskompensation umsetzen und durch eine Erhöhung der Grundsteuer für alle Bürgerinnen und Bürger finanzieren. „Schlechte Ausgangslagen für die Sparpolitik der UBV also“, sagt Reinhard Wolf.