Kosten für Unterbringung und Versorgung von Migranten zurückerstatten

Die SPD hat in den Stadtrat eine Resolution eingebracht, die die Landesregierung auffordert, die vom Bund für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. „Die fehlende Kostenerstattung durch das Land für die geduldeten Flüchtlinge bedeutete für Dinslaken im Jahr 2018 einen Einnahmeausfall von rund 1,5 Millionen Euro“, stellt die sozialdemokratische Ratsfraktion fest. Die Herausforderung für die Städte sei im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen weiterhin hoch. „Dies betrifft sowohl den Bereich der unzureichenden finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW als auch Fragen zur Flüchtlingszuweisung.“

Im Dezember 2015 sei mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart worden., erläutert die SPD in dem Antrag. „Bestandteil dieser Vereinbarung war die Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ab dem Jahr 2018 werden.“ Im September 2018 hätten Thomas Lenk, Professor an der Universität Leipzig, die Ergebnisse seines Gutachtens und die Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen entsprechenden Gesamtbericht vorgestellt. Demnach liege bei kreisfreien Städten der Aufwand bei 15.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr, während das FlüAG aber nur 10.400 Euro vorsehe, weist die SPD-Ratsfraktion auf eine gravierende Unterdeckung hin. „Gleichwohl ist von Seiten des Landes seitdem kein Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet worden. Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die fehlende Refinanzierung der Geduldeten den Kommunen massive Probleme bereitet und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann. Das liegt auch an steigenden Fallzahlen. Es ist für Kommunen nicht länger hinnehmbar, dass sie drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Finanzierung alleine gelassen werden, obwohl Abschiebehindernisse von den Kommunen nicht beeinflusst werden können.“

Dementsprechend müsse die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung durch das Land erfolgen, solange geduldete Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. „Auch die Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten der in 2019 weitergeleiteten Integrationspauschale des Bundes für Aufwendungen für die Versorgung von Geduldeten ändert an dieser Forderung nichts, da die Mittel der Integrationspauschale für die enorme Herausforderung der Daueraufgabe der Integration dringend benötigt werden. Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden.“ Zusammenfassend fordert die SPD, die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Kostenstand anzuheben und die Dauer des Erstattungszeitraums für Geduldete von derzeit drei Monaten nach ablehnendem Asylbescheid auszuweiten.