Viele Kommunen gerade in NRW müssten hohe Kassenkredite aufnehmen, so Jürgen Buchmann. „Hauptgrund dafür sind die hohen Soziallasten auf Grund von Bundesgesetzgebungen“, stellt der Ratsfraktionschef fest. „Die zurzeit besonders günstige Zinslage muss genutzt werden, um durch einen Altschuldenfonds die betroffenen Kommunen aus der Schuldenfalle zu befreien. In NRW hat der Stärkungspakt erheblich zur Verbesserung der Situation der Kommunen beigetragen und so das Wachstum der Kassen-kredite stark gebremst. Da der Stärkungspakt ausläuft, muss das Land sich nun massiv an der Entschuldung der Kommunen beteiligen.“ Den Stärkungspakt habe das Land in finanziell schwierigen Zeiten mit bis zu 645 Millionen Euro gefördert. „Angesichts der guten Haushalts-lage besteht nun die Möglichkeit, einen noch höheren Beitrag bei der Entschuldung der Kommunen zu leisten. Das Land muss für den Fall, dass der Bund sich nicht oder nicht sofort beteiligt, umgehend eine entsprechende Lösung für NRW auf den Weg bringen.“ Dies könnte laut Buchmann über die NRW Bank organisiert werden
Angesiedelte werden sollte der Fonds je doch der Bund, so Buchmann. „da dieser die besten Zinskonditionen erhält und so die geringste finanzielle Belastung aller Beteiligten sichergestellt würde.“ Auch der Bund stehe in der Pflicht, sich an der Finanzier-ung des Fonds zu beteiligen. „Durch die Verlagerung der Kosten für von ihm beschlossenen Maßnahmen auf die Kommunen, insbesondere in der Sozialgesetzgebung, trägt er eine erhebliche Verantwortung für die hohen Kassenkredite der Kommunen.“
Auch die Städte müssten sich an der Finanzierung des Fonds angemessen beteiligen, wobei sichergestellt werden muss, dass ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit verbessert wird. „Dies sollte durch die Festlegung eines Höchstbetrages pro Einwohner für die Einzahlung in den Fonds geschehen“, sagt Jürgen Buchmann. Um eine dauerhafte Entschuldung der Kommunen zu erreichen, bedürfe es aber nicht nur einer Lösung der Altschuldenproblematik. „Es muss auch sichergestellt werden, dass die Kommunen nicht gezwungen sind, neue Kassenkredite aufzunehmen. Entscheidend dafür ist, dass der Bund die Rechnungen für seine Leistungen bezahlt. Es muss die von ihm be-schlossen Kosten gerade für die Sozialgesetzgebung vollständig übernehmen. Als ersten Schritt sollte der Bund einen erheblich höheren Anteil der Kosten der Unterkunft übernehmen.“