Kreis muss weiterhin die Kosten für die 903 tragen

Die SPD Dinslaken hat mit großem Unmut die Entscheidung des Kreisausschusses zur differenzierten Kreisumlage für die Kosten des Betriebs der Linie 903 zur Kenntnis genommen. Dadurch werde der Haushalt der Stadt Dinslaken ab 2020 mit 500.000 Euro zusätzlich belastet, beklagt SPD-Chef Reinhard Wolf. „Die Stadt Dinslaken ist bei Beginn der Verhandlungen zur Delegationsvereinbarung mit der Stadt Duisburg davon ausgegangen, dass der Kreis als Verhandlungsführer die Interessen der Stadt angemessen vertritt. Das Verhandlungsergebnis an sich mit dem erzielten Weiterbetrieb der Linie 903 kann durchaus auch als Erfolg gewertet werden“, so Wolf. Doch dann sei er von der Absicht des Kreises, die Kosten hierfür im Wege einer differenzierten Kreisumlage von der Stadt Dinslaken einzufordern, unangenehm überrascht worden.

Die Stadt Dinslaken habe dargestellt, dass die Linie 903 von übergeordnetem Interesse für die Nahverkehr im Kreis Wesel ist. Wer wie Reinhard Wolf 20 Jahre den ÖPNV von Dinslaken Richtung Duisburg genutzt hat, wisse, dass in den Hauptverkehrszeiten der überwiegende Teil der Fahrgäste der Linie 903 ab Dinslaken Bahnhof aus Reisenden besteht, die aus Richtung Emmerich/Wesel kommend mit der 903 weiter Richtung Duisburg – nördlich der Ruhr – zu fahren. Nachmittags sei die Fahrtrichtung umgekehrt. „Insofern können wir das Ergebnis der durch den Kreis erhobenen Fahrgastzählung nicht nachvollziehen.“

Wolf interessiert in diesem Zusammenhang, ob auch andere Direktverbindungen zwischen Kommunen des Kreises und Duisburg mit einer differenzierten Umlage belegt werden. Er nennt als Beispiele die Niag-Linien L3 Moers–Kaldenhausen, SB 10 Kamp-Lintfort–Duisburg, SB 80 Moers–Krefeld und die DVG-Linie 921 Moers–Duisburg.

Weiter heißt es in der SPD-Stellungnahme: „Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unsere Sichtweise sowie die der Stadt Dinslaken vollumfänglich vertreten, die Linie 903 als überregional bedeutsame Linie im Sinne des
§ 7 ÖPNVG NRW eingestuft und die deutliche Erwartung an den Kreis ausgesprochen, dies bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens gem. § 56 KrO zu berücksichtigen. Dies vermögen wir jedoch nicht ansatzweise zu erkennen. In der abschließenden Kreistagsdrucksache 1947/IX zum Thema wird als Hauptgrund für die Umlage das Alleininteresse der Stadt Dinslaken am Betrieb der Linie 903 herangeführt. Dies obwohl die Einschätzung der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde für den Kreis Wesel zu einer völlig gegenteiligen Einschätzung kommt und auch die tatsächlichen Pendlerströme eine andere Sprache sprechen. Desweiteren wird ausgeführt, dass die Stadt Dinslaken nach Einschätzung des Kreises finanziell stark genug sei, um die Umlage zu verkraften. Dieses Argument verfängt nicht, da es nicht Bewertungsmaßstab einer Umlage sein kann, ob die betroffene Kommune das finanzieren kann oder nicht. Hier wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen.“